Beim Zusatzbaustein Krankenhaustagegeld der Unfallversicherung der Allianz richtet sich die Fälligkeit der Leistungen nach den Regelungen der Unfallversicherung. Erfahren Sie, welche ärztlichen Gebühren übernommen werden und welche Kosten Sie selbst tragen.
Für die Fälligkeit gelten die Regelungen in Ziffer 4.5.1 Ihrer Unfallversicherung entsprechend.
Wir übernehmen die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wann die Leistung aus dem Krankenhaustagegeld fällig wird, richtet sich nach denselben Regeln wie in Ihrer Unfallversicherung (Ziffer 4.5.1). Entstehen Ihnen ärztliche Gebühren, um Ihren Leistungsanspruch nachzuweisen, werden diese übernommen. Andere Kosten trägt der Versicherer hingegen nicht.
Häufige Fragen
Nach welchen Regelungen richtet sich die Fälligkeit der Leistungen?
Für die Fälligkeit gelten die Regelungen in Ziffer 4.5.1 Ihrer Unfallversicherung entsprechend.
Welche ärztlichen Gebühren werden übernommen?
Übernommen werden die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen.
Werden auch sonstige Kosten übernommen?
Nein, sonstige Kosten werden nicht übernommen.