Im Tarif Zusatzbaustein Kinderinvalidität der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende besonderen Obliegenheiten (Pflichten):
Abweichend von den Verhaltensregeln in Ziffer 5.1 Ihrer Unfallversicherung gelten für den Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz ausschließlich die folgenden Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Sie oder das versicherte Kind müssen deshalb im Versicherungsfall Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall
Was müssen Sie genau beachten?
Antrag auf Bescheid über Schwerbehinderung
Bestehen bei dem versicherten Kind Gesundheitsstörungen, die zur Invalidität nach Ziffer 1.2.1 Absatz 1 führen können, ist Folgendes zu beachten: Sie müssen bei der zuständigen staatlichen Stelle einen Bescheid über die Schwerbehinderung beantragen.
Anzeige der Anerkennung der Schwerbehinderung
Die Anerkennung der Schwerbehinderung müssen Sie uns möglichst bald anzeigen.
Angaben zum Versicherungsfall
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder das versicherte Kind bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Auskünfte durch Ärzte
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von
•Ärzten, die das versicherte Kind vor oder nach dem Unfall oder der Krankheit behandelt oder untersucht haben,
•anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder das versicherte Kind müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann
•das versicherte Kind oder
•vor Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes dessen gesetzlicher Vertreter
die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann das versicherte Kind oder der gesetzliche Vertreter die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Ihrer Unfallversicherung Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten Pflichten / Unfallversicherung Zusatzbaustein Kinderinvalidität
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