Im Rahmen der Unfallversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Rundum Service Folgendes bezüglich der besonderen Obliegenheiten (Pflichten), die zu beachten sind:
Ergänzend zu den Obliegenheiten in Ziffer 5.1 Ihrer Unfallversicherung gelten folgende besondere Obliegenheiten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall
Was müssen Sie genau beachten?
Informationen zum Gesundheitszustand von Kindern oder Angehörigen
Wenn wir Leistungen für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person erbringen, benötigen wir Auskünfte über deren aktuellen Gesundheitszustand.
Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit dies zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Während wir die Hilfs- und Serviceleistungen erbringen, müssen Sie uns Änderungen des Gesundheitszustands der Kinder oder Angehörigen unverzüglich anzeigen.
Beantragung von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Entspricht die Hilfsbedürftigkeit der versicherten Person voraussichtlich einem Pflegegrad im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung, gilt: Sie oder die versicherte Person müssen dort unverzüglich Leistungen beantragen.
Sie oder die versicherte Person müssen uns Folgendes unverzüglich anzeigen:
•die Anerkennung oder Ablehnung eines Pflegegrads und
•den Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Antrag auf Haushaltshilfe beim Sozialversicherungsträger
In folgenden Fällen ist ein Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe spätestens innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu stellen:
•Die versicherte Person ist gesetzlich krankenversichert.
•Es handelt sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Ihrer Unfallversicherung Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten Pflichten / Unfallversicherung Zusatzbaustein Rundum Service
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