Im Tarif Zusatzbaustein Unfallrente der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen bezüglich der Fälligkeit unserer Leistungen und der Möglichkeit einer Neubemessung der Invalidität:
Für die Fälligkeit unserer Leistung und die Neubemessung der Invalidität gelten die Regelungen zur Invalidität in Ziffer 4.5 Ihrer Unfallversicherung entsprechend. Wir übernehmen die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsfälligkeit Invaliditätsbemessung / Unfallversicherung Zusatzbaustein Unfallrente
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