Im Tarif Zusatzbaustein Kinderinvalidität der Unfallversicherung der Allianz gilt Folgendes bezüglich der Leistungsfälligkeit:
Wir erbringen unsere Leistung, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Abweichend von den Regelungen zur Fälligkeit der Leistung in Ziffer 4.5 Ihrer Unfallversicherung gilt für den Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz ausschließlich Folgendes:
- Erklärung über die Leistungspflicht
Wir sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail) zu erklären, ob wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
Die Frist beginnt, sobald uns folgende Unterlagen vorliegen:
•Bescheid über den Grad der Behinderung und
•Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen oder
•Nachweis des Krankheitsverlaufs und der Krankheitsfolgen
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 3.
- Fälligkeit der Leistung
Erkennen wir den Anspruch an, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsfälligkeit / Unfallversicherung Zusatzbaustein Kinderinvalidität
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