Im Tarif Zusatzbaustein Akutleistung der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich Art und Umfang der Leistung:
Wir zahlen die Akutleistung für jeden Unfall. Führt ein Unfall zu mehreren Verletzungen im Sinne von Ziffer 1.1, zahlen wir die Akutleistung für jede dieser Verletzungen.
Beispiel: Ein Arm und ein Bein ist gebrochen. Ein Bein ist gebrochen und das Kreuzband ist gerissen.
Für mehrere gleichartige Verletzungen an einem Körperteil zahlen wir die Akutleistung jedoch nur einmal. Gleichartige Verletzungen sind:
• mehrere Knochenbrüche an einem Körperteil
• mehrere Zerreißungen an einem Körperteil
Beispiel: Elle und Speiche im Arm sind gebrochen. Wir zahlen die Akutleistung für alle Verletzungen zusammen. Insgesamt zahlen wir jedoch maximal bis zu der für eine Verletzung in der Kategorie A vereinbarten Versicherungssumme. Die Höhe der Akutleistung bestimmt sich nach den folgenden Kategorien.
Bitte beachten Sie:
Welche Versicherungssumme Sie für welche Kategorie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
- Knochenbruch (Fraktur)
Bei Knochenbrüchen im Sinne von Ziffer 1.1 ergibt sich die Höhe der Leistung wie folgt:
Körperteil Kategorie
Ein oder mehrere Wirbel A
Becken A
Hüfte A
Arm B
Schulter B
Hand B
Bein inklusive Oberschenkelhals B
Fuß B
Finger C
Zehe C
Sonstige Brüche C
- Zerreißung (Ruptur)
Bei Zerreißungen im Sinne von Ziffer 1.1 ergibt sich die Höhe der Leistung wie folgt:
Körperteil Kategorie
Kreuzband B
Achillessehne B
Fuß C
Sonstige Zerreißungen C
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsart Leistungshöhe / Unfallversicherung Zusatzbaustein Akutleistung
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