Im Rahmen der Unfallversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Kinderinvalidität folgende Regelung bezüglich des Endes des Zusatzbausteins Kinderinvaliditätsschutz ohne Kündigung:
Ergänzend zu Ziffer 8.3 Ihrer Unfallversicherung gilt: Der Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz endet auch in den folgenden Fällen, ohne dass es einer Kündigung des Vertrags bedarf.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Der Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz endet zwei Monate nach Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
- Eintritt der Invalidität und Erbringen der Versicherungsleistung
Wenn wir die Versicherungsleistung erbringen, endet dieser Zusatzbaustein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Vertragsende ohne Kündigung / Unfallversicherung Zusatzbaustein Kinderinvalidität
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