Im Rahmen der Unfallversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Sofortschutz Folgendes bezüglich des Unfallhilfe-Sofortschutzes:
Bis zum Ablauf des bei Ihrem Vorversicherer für die versicherte Person bestehenden Vertrags gilt: Bei einem Unfall der versicherten Person besteht aus dem bei uns abgeschlossenen Versicherungsvertrag kostenlos Versicherungsschutz für die in Ziffer 2 genannten Unterstützungs- und Beratungsleistungen.
Bitte beachten Sie:
Geldleistungen, wie zum Beispiel die Invaliditätsleistung (Ziffer 4.1.1 Ihrer Unfallversicherung), erbringen wir nicht.
Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringen wir bis zum Ablauf des Vorvertrags, maximal 18 Monate. Danach tritt der volle Versicherungsschutz aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag in Kraft. Das genaue Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sollte Ihr Vorvertrag vorzeitig enden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Dann tritt der volle Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages vorzeitig in Kraft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Unfallhilfe Sofortschutz Definition / Unfallversicherung Zusatzbaustein Sofortschutz
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