Mit dem Zusatzbaustein Sofortschutz in der Unfallversicherung der Allianz erhalten Sie bereits vor Ablauf Ihres Vorvertrags kostenlose Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei einem Unfall der versicherten Person – erfahren Sie, welche Leistungen abgedeckt sind und wann der volle Versicherungsschutz einsetzt.
Unfallhilfe-Sofortschutz bis zum Ablauf des Vorvertrags:
Bis zum Ablauf des bei Ihrem Vorversicherer für die versicherte Person bestehenden Vertrags gilt: Bei einem Unfall der versicherten Person besteht aus dem bei uns abgeschlossenen Versicherungsvertrag kostenlos Versicherungsschutz für die in Ziffer 2 genannten Unterstützungs- und Beratungsleistungen.
Bitte beachten Sie:
- Geldleistungen, wie zum Beispiel die Invaliditätsleistung (Ziffer 4.1.1 Ihrer Unfallversicherung), erbringen wir nicht.
- Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringen wir bis zum Ablauf des Vorvertrags, maximal 18 Monate. Danach tritt der volle Versicherungsschutz aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag in Kraft. Das genaue Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein.
- Sollte Ihr Vorvertrag vorzeitig enden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Dann tritt der volle Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages vorzeitig in Kraft.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallhilfe-Sofortschutz sorgt dafür, dass Sie in der Übergangszeit von Ihrem alten zum neuen Vertrag nicht ohne Hilfe dastehen. Solange Ihr Vorvertrag noch läuft, unterstützt Sie die Allianz bei einem Unfall der versicherten Person kostenlos mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Geldleistungen sind in dieser Phase noch nicht enthalten – diese greifen erst, wenn der volle Versicherungsschutz aus dem neuen Vertrag in Kraft tritt.
Häufige Fragen
Was leistet der Unfallhilfe-Sofortschutz?
Bei einem Unfall der versicherten Person besteht kostenlos Versicherungsschutz für die in Ziffer 2 genannten Unterstützungs- und Beratungsleistungen – und zwar bis zum Ablauf Ihres bei Ihrem Vorversicherer bestehenden Vertrags.
Werden auch Geldleistungen erbracht?
Nein. Geldleistungen, wie zum Beispiel die Invaliditätsleistung (Ziffer 4.1.1 Ihrer Unfallversicherung), werden im Rahmen des Sofortschutzes nicht erbracht.
Wie lange gilt der Sofortschutz?
Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen werden bis zum Ablauf des Vorvertrags erbracht, maximal 18 Monate. Danach tritt der volle Versicherungsschutz aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag in Kraft. Das genaue Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein.
Was passiert, wenn mein Vorvertrag vorzeitig endet?
Sollte Ihr Vorvertrag vorzeitig enden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Dann tritt der volle Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages vorzeitig in Kraft.