In der Unfallversicherung der Allianz informiert der Zusatzbaustein Dynamik vor jeder jährlichen Erhöhung in Textform und räumt ein Widerspruchsrecht von sechs Wochen ein – so behalten Sie die Kontrolle über Ihren Beitrag.
Im Tarif Zusatzbaustein Dynamik der Unfallversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zur Mitteilung über Erhöhungen sowie zum Widerspruchsrecht:
Mitteilung vor der Erhöhung:
Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine Mitteilung in Textform. Wir werden Sie dabei auf die Frist hinweisen.
Widerspruchsrecht:
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen.
Beispiele für die Textform:
- Eine E-Mail erfüllt die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
- Ein Brief erfüllt die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Ihr Beitrag im Rahmen der Dynamik jährlich angepasst wird, meldet sich die Allianz vorab schriftlich bei Ihnen. Sind Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden, können Sie ihr innerhalb einer bestimmten Frist einfach – etwa per E-Mail oder Brief – widersprechen. Dann bleibt Ihr Beitrag unverändert.
Häufige Fragen
Werde ich über eine Erhöhung informiert?
Ja. Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von der Allianz eine Mitteilung in Textform.
Wie lange habe ich Zeit, der Erhöhung zu widersprechen?
Sie können der Erhöhung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen.
In welcher Form kann ich widersprechen?
Der Widerspruch ist in Textform möglich. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Was passiert, wenn ich fristgerecht widerspreche?
Widersprechen Sie innerhalb der sechs Wochen, entfällt die Erhöhung.
Werde ich auf die Frist hingewiesen?
Ja, die Allianz weist Sie in der Mitteilung auf die Frist hin.