Mit dem Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz wird der Versicherungsschutz nach dem 18. Lebensjahr auf den Erwachsenentarif umgestellt. Dabei gelten neue Beiträge und Versicherungssummen – doch Sie haben ein Wahlrecht und unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht.
Umstellung auf Erwachsenentarif
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir stellen die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Wir müssen deshalb den Beitrag Ihrer Versicherung erhöhen und/oder die Versicherungssummen reduzieren.
Rechtzeitig vor Erreichen des 18. Lebensjahres machen wir Ihnen einen Vorschlag mit reduzierten Versicherungssummen und neuem Beitrag. Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall berechnen wir Ihnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wahlrecht
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, gilt: Wir führen den Vertrag dann mit reduzierten Versicherungssummen und Ihrem neuen Beitrag fort.
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Kind volljährig, wechselt der Vertrag nach dem betreffenden Versicherungsjahr in den Erwachsenentarif. Weil das Unfallrisiko im Erwachsenenalter höher eingeschätzt wird, kann sich der Beitrag erhöhen oder die Versicherungssummen können sinken. Sie erhalten vorab einen Vorschlag und dürfen selbst entscheiden, ob Sie die bisherigen Summen zu einem höheren Beitrag behalten oder die reduzierten Summen annehmen. Steigt der Beitrag, besteht zudem die Möglichkeit zu kündigen.
Häufige Fragen
Wann wird auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Maßgeblich ist der bei Abschluss des Vertrags gültige Erwachsenentarif.
Warum ändern sich Beitrag oder Versicherungssummen?
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Deshalb wird der Beitrag erhöht und/oder die Versicherungssummen werden reduziert.
Kann ich die bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall wird ein entsprechend höherer Beitrag berechnet.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen und dem neuen Beitrag fortgeführt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025