Die Allianz kann in der Unfallversicherung Premium neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten, damit der Schutz ohne Unterbrechung an aktuelle Entwicklungen angepasst wird. Welche Voraussetzungen dafür gelten, wie der Ablauf mit Angebot, Zustimmung und Ablehnung funktioniert und was bei Nichtreaktion passiert, wird hier verständlich erklärt.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann Ihnen aktualisierte Versicherungsbedingungen anbieten, ohne dass Ihr Schutz unterbrochen wird. Ein solches Angebot ist nur zulässig, wenn die Änderungen insgesamt einen besseren Schutz bringen und keine wesentlichen Leistungen wegfallen. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig in Textform und entscheiden selbst: Reagieren Sie nicht, gelten die neuen Bedingungen zum nächsten Versicherungsjahr; lehnen Sie ab, bleibt alles beim Alten. Für Beitragsänderungen gilt diese Regelung ausdrücklich nicht.
Häufige Fragen
Wann darf mir die Allianz neue Versicherungsbedingungen anbieten?
Nur wenn die neuen Bedingungen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren, wesentliche Bestandteile nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden und die neuen Bedingungen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Wie und wann erhalte ich das Umstellungsangebot?
Sie erhalten das Angebot mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung als erteilt. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung wird im Angebot besonders hingewiesen.
Kann ich die neuen Bedingungen ablehnen?
Ja. Sie können den neuen Versicherungsbedingungen innerhalb von zwei Monaten in Textform zustimmen oder sie ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter; Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Gilt diese Regelung auch für Beitragsanpassungen?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.