Nach einem Versicherungsfall in der Unfallversicherung Premium der Allianz haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Kündigungsrecht – etwa nach der ersten Leistung, einer Invaliditätsleistung oder einer erhobenen Klage. Erfahren Sie hier, welche Fristen gelten, welche Form nötig ist und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in folgenden Fällen kündigen:
- Wir haben erstmals eine Leistung erbracht.
- Wir haben erstmals eine Invaliditätsleistung oder (sofern vereinbart) die Unfallrente gezahlt.
- Sie haben gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits (zum Beispiel nach Vergleich oder Rechtskraft des Urteils) zugehen.
Form der Kündigung:
Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Vertragsparteien den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen beenden. Wichtig sind dabei die Monatsfrist, die vorgeschriebene Textform und der jeweilige Zeitpunkt, zu dem die Kündigung greift – je nachdem, ob Sie oder der Versicherer kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen?
Sie oder wir können nach einem Versicherungsfall kündigen, wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben, erstmals eine Invaliditätsleistung oder (sofern vereinbart) die Unfallrente gezahlt haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugehen – zum Beispiel nach einem Vergleich oder der Rechtskraft des Urteils.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigen wir, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.