Erhöht die Allianz in der Unfallversicherung Premium den Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – hier erfahren Sie, ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf das gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Beitrag nach einer Neukalkulation angehoben, müssen Sie diese Erhöhung nicht hinnehmen. Sie dürfen den Vertrag kündigen, wenn Sie das innerhalb eines Monats nach der Mitteilung tun. Die Kündigung greift dann spätestens, sobald die Beitragserhöhung wirksam würde. Auf dieses Recht werden Sie in der Erhöhungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Häufige Fragen
Wann darf ich wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. In der Mitteilung über die Beitragserhöhung werden Sie auf das gesetzliche Kündigungsrecht hingewiesen.
Wodurch wird die Kündigungsmöglichkeit ausgelöst?
Durch eine Erhöhung des Beitrags aufgrund der Neukalkulation.