Wer mit der Unfallversicherung der Allianz nicht zufrieden ist, hat mehrere Beschwerdewege: direkt beim Versicherer oder Vermittler, beim Ombudsmann für Versicherungen, bei der Aufsichtsbehörde BaFin oder über den Rechtsweg. Hier finden Sie alle Kontaktadressen und die geltenden Beschwerdewerte im Überblick.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen.
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Unfallversicherung unzufrieden sind, können Sie sich zuerst an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht weiter, stehen Ihnen als Verbraucher der Ombudsmann für Versicherungen und die Aufsichtsbehörde BaFin offen. Zusätzlich bleibt Ihnen jederzeit der Weg zum Gericht offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde zuerst wenden?
Sie können sich direkt an den Versicherer oder an Ihren Versicherungsvermittler wenden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer darf ein Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchführen?
Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Vermittler oder -berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig?
Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Auch dorthin können Sie sich mit einer Beschwerde wenden.
Kann ich trotz Beschwerde vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.