Für die Unfallversicherung der Allianz im Tarif Premium gilt deutsches Recht, während für Klagen die gesetzlichen Gerichtsstände sowie ergänzende Vereinbarungen bei Schäden im Ausland und bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland maßgeblich sind.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Auf Ihren Vertrag wird deutsches Recht angewendet. Für gerichtliche Auseinandersetzungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, wo Klagen erhoben werden können, wenn sich ein versichertes Ereignis im Ausland ereignet oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Staaten außerhalb Europas verlegen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände sind maßgeblich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, ergänzt durch besondere Vereinbarungen für Schäden im Ausland und bei einem Wohnsitzwechsel in bestimmte Staaten.
Wo kann ich klagen, wenn das schädigende Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt bei einem Wohnsitzwechsel ins außereuropäische Ausland?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.