In der Unfallversicherung Premium der Allianz unterbleibt eine Beitragsanpassung, solange die Veränderungsquote seit der letzten Anpassung unter drei Prozent liegt – so bleiben kleinere Schwankungen ohne Auswirkung auf den Beitrag.
Bestimmungen zum Ausbleiben einer Beitragsanpassung:
- Eine Beitragsanpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsquote seit der letzten Anpassung unter drei Prozent liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Solange sich die maßgebliche Veränderungsquote seit der letzten Anpassung nur geringfügig – nämlich um weniger als drei Prozent – verändert hat, wird der Beitrag nicht neu festgesetzt. Kleinere Schwankungen führen also nicht automatisch zu einer Beitragsänderung.
Häufige Fragen
Wann unterbleibt eine Beitragsanpassung?
Eine Beitragsanpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsquote seit der letzten Anpassung unter drei Prozent liegt.
Welche Grenze ist für den Entfall der Beitragsanpassung maßgeblich?
Maßgeblich ist eine Veränderungsquote von drei Prozent. Liegt sie seit der letzten Anpassung darunter, erfolgt keine Beitragsanpassung.
Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Veränderungsquote?
Die Veränderungsquote wird seit der letzten Anpassung betrachtet.
Gilt diese Regelung für den Tarif Premium der Unfallversicherung?
Ja, diese Bestimmungen gelten im Tarif Premium der Unfallversicherung der Allianz.