In der Unfallversicherung Premium der Allianz gilt der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Dauer und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Wer zum Ablauf kündigen möchte, muss dabei eine Frist von drei Monaten und die Textform beachten.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2024 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2023 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für die vereinbarte Dauer. Wenn diese mindestens ein Jahr beträgt und niemand kündigt, verlängert er sich Jahr für Jahr automatisch. Möchten Sie oder der Versicherer den Vertrag beenden, ist eine rechtzeitige Kündigung nötig: Sie muss beim Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf ankommen und in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch der Versicherer kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen. Beispiel: Läuft der Vertrag am 01.01.2024 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2023 zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Beispielsweise erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.