In der Unfallversicherung Premium der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Was bei verspäteter Zahlung nach § 37 VVG gilt, erfahren Sie hier.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Schutz zum vereinbarten Termin startet, sollte der erste oder einmalige Beitrag pünktlich beim Versicherer eingehen. Zahlen Sie zu spät, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von seiner Leistungspflicht befreit sein. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn der fällige erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei verspäteter Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Gilt der rechtzeitige Zahlungshinweis für den ersten und den einmaligen Beitrag?
Ja, die Regelung bezieht sich sowohl auf den ersten als auch auf den einmaligen Beitrag.