Im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz kann der Beitrag bei einer Veränderung des Schadenbedarfs angepasst werden. Welche Bestimmungen dafür gelten, erfahren Sie hier im Überblick.
Anpassung bei verändertem Schadenbedarf:
Wir können den Beitrag bei einer Veränderung des Schadenbedarfs nach den nachfolgenden Bestimmungen anpassen.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich der Schadenbedarf, darf der Beitrag angepasst werden. Die Grundlage dafür bilden die im Tarif festgelegten Bestimmungen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann sich der Beitrag im Tarif Smart ändern?
Ja. Bei einer Veränderung des Schadenbedarfs kann der Beitrag nach den im Tarif festgelegten Bestimmungen angepasst werden.
Wovon hängt eine Beitragsanpassung ab?
Eine Anpassung erfolgt bei einer Veränderung des Schadenbedarfs.
Nach welchen Regeln wird der Beitrag angepasst?
Die Anpassung erfolgt nach den im Tarif geltenden Bestimmungen zur Anpassung bei verändertem Schadenbedarf. Die Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.