In der Unfallversicherung Smart der Allianz wird der Schadenbedarf einmal im Kalenderjahr überprüft, um festzustellen, ob sich der Bedarf verändert hat. Diese Neukalkulation folgt anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen und bestimmt die Veränderungsquote für die Beitragsfestsetzung.
Jährliche Überprüfung:
Wir überprüfen einmal im Kalenderjahr, ob sich der Schadenbedarf verändert hat (Neukalkulation).
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
Bei der Ermittlung des Schadenbedarfs fassen wir die Verträge zusammen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Die Neukalkulation richtet sich nach:
- der Schadenentwicklung in der Vergangenheit,
- der voraussichtlichen Schadenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt.
Bei unserer Überprüfung vergleichen wir den aktuellen Schadenbedarf mit dem Schadenbedarf, welcher der letzten Beitragsfestsetzung zugrunde gelegen hat, und ermitteln so die Veränderungsquote.
Soweit im Beitrag Nachlässe berücksichtigt sind, werden diese Nachlässe in die Ermittlung des Schadenbedarfs nicht einbezogen.
Gleichzeitige Anpassung im Versicherungsjahr:
Im Falle einer im Versicherungsjahr gleichzeitig wirkenden Anpassung des Beitrags nach Vollendung des 18. oder ab dem 55. Lebensjahr sowie bei Änderung der Berufstätigkeit (Ziffer 6) gilt: Wir ermitteln nur Veränderungen des Schadenbedarfs, die nicht bereits über Ziffer 6 berücksichtigt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Einmal pro Jahr wird geprüft, ob sich der Bedarf für Schäden verändert hat. Dabei werden vergleichbare Verträge gemeinsam betrachtet und die bisherige sowie die erwartete Schadenentwicklung herangezogen. Aus dem Vergleich mit der letzten Beitragsfestsetzung ergibt sich eine Veränderungsquote. Nachlässe bleiben bei dieser Berechnung außen vor. Kommen im selben Jahr weitere Anpassungen (etwa wegen Alter oder Beruf) hinzu, werden nur die Änderungen berücksichtigt, die nicht schon anderweitig erfasst sind.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Schadenbedarf überprüft?
Der Schadenbedarf wird einmal im Kalenderjahr im Rahmen einer Neukalkulation überprüft.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Wie wird die Veränderungsquote ermittelt?
Der aktuelle Schadenbedarf wird mit dem Schadenbedarf verglichen, welcher der letzten Beitragsfestsetzung zugrunde gelegen hat. So ergibt sich die Veränderungsquote.
Werden Nachlässe bei der Ermittlung berücksichtigt?
Nein. Soweit im Beitrag Nachlässe berücksichtigt sind, werden diese Nachlässe in die Ermittlung des Schadenbedarfs nicht einbezogen.
Was gilt bei gleichzeitiger Beitragsanpassung im Versicherungsjahr?
Bei einer gleichzeitig wirkenden Anpassung nach Vollendung des 18. oder ab dem 55. Lebensjahr sowie bei Änderung der Berufstätigkeit (Ziffer 6) werden nur Veränderungen des Schadenbedarfs ermittelt, die nicht bereits über Ziffer 6 berücksichtigt wurden.