Für den Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, und es kommen die gesetzlichen Gerichtsstände zur Anwendung. Ergänzend regeln die Bedingungen, vor welchem Gericht Klagen bei einem schädigenden Ereignis im Ausland oder nach einem Umzug ins außereuropäische Ausland erhoben werden können.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Unfallversicherungsvertrag im Tarif Smart ist das deutsche Recht maßgeblich. Grundsätzlich greifen die gesetzlichen Gerichtsstände. Darüber hinaus legen die Bedingungen fest, wo bei einem Auslandsereignis oder nach einem Umzug ins außereuropäische Ausland geklagt werden kann.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände gelten grundsätzlich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend werden für bestimmte Fälle weitere Regelungen vereinbart.
Wo kann ich klagen, wenn das schädigende Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlege?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.