Nach einem Unfall im Tarif Komfort der Unfallversicherung der Allianz gelten klare Pflichten: Wer einen Arzt hinzuziehen muss, wann der Tod zu melden ist und welche Auskünfte nötig sind – und was passiert, wenn Sie diese Obliegenheiten verletzen.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach einem Unfall – was müssen Sie genau beachten?
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Sie oder die versicherte Person müssen deshalb nach einem Unfall Folgendes beachten:
Hinzuziehen eines Arztes:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
- einen Arzt hinzuziehen,
- seine Anordnungen befolgen und
- uns unterrichten.
Angaben zum Versicherungsfall:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Untersuchung durch Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Bei Selbstständigen gilt: Wir erstatten einen festen Betrag, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist. Dieser Betrag beläuft sich auf zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 1.000 Euro.
Auskünfte durch Ärzte:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben,
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Meldung bei Tod aufgrund Unfallfolgen:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Informationen zum Gesundheitszustand:
Damit wir unsere Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringen können, benötigen wir Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person.
Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit dies zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Während der Leistungserbringung müssen Sie oder die versicherte Person uns Änderungen des Gesundheitszustands unverzüglich mitteilen.
Informationen zu Leistungen und Leistungszusagen Dritter:
Für die Erbringung unserer Unterstützungs- und Beratungsleistungen ist es wichtig, diese auf die Maßnahmen von anderen Trägern, insbesondere solche der gesetzlichen Sozialversicherung, abzustimmen. Sie oder die versicherte Person müssen uns deshalb Auskünfte über Art und Umfang dieser Leistungen erteilen. Sie oder die versicherte Person müssen uns außerdem auf Verlangen entsprechende Nachweise geben.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall haben Sie und die versicherte Person bestimmte Mitwirkungspflichten: einen Arzt einschalten und dessen Anweisungen befolgen, den Versicherer informieren, wahrheitsgemäße Angaben machen sowie – falls nötig – eine ärztliche Untersuchung zulassen und Auskünfte ermöglichen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, kann dies dazu führen, dass der Versicherer ganz oder teilweise nicht leisten muss.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall zuerst tun?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall gemeldet werden?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist dies dem Versicherer innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Wer trägt die Kosten einer angeordneten ärztlichen Untersuchung?
Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den durch die Untersuchung entstehenden Verdienstausfall. Bei Selbstständigen wird ein fester Betrag erstattet, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist: zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 1.000 Euro.
Welche Angaben muss ich dem Versicherer machen?
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden. Zudem sind Auskünfte über den Gesundheitszustand sowie über Leistungen anderer Träger zu geben, soweit erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Obliegenheiten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.