In der Unfallversicherung Komfort der Allianz erfahren Sie, wann der erste, einmalige und die Folgebeiträge fällig werden, welche Zahlungsperioden von einem Monat bis zu einem Jahr möglich sind und was beim SEPA-Lastschriftverfahren gilt.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag:
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge:
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode:
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- einen Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise:
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Den ersten oder einmaligen Beitrag zahlen Sie direkt nach Vertragsabschluss – oder erst dann, wenn der Versicherungsschutz vereinbarungsgemäß später beginnt. Die weiteren Beiträge sind grundsätzlich am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu leisten. Wie oft Sie zahlen und auf welchem Weg, richtet sich nach Ihrem Antrag und Versicherungsschein. Klappt der Lastschrifteinzug aus einem Grund nicht, den Sie zu vertreten haben, kann künftig eine andere Zahlungsart verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wurde ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge zu zahlen?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Was passiert, wenn der Lastschrifteinzug nicht möglich ist?
Kann ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden und Sie haben dies zu vertreten, kann für die Zukunft verlangt werden, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Woraus ergibt sich die Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.