Nach einem Unfall räumt die Allianz in der Unfallversicherung Komfort beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht ein – etwa nach der ersten Leistung, der ersten Invaliditätsleistung oder einer Leistungsklage. Wer welche Frist und Form einhalten muss und wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Kündigungsrecht:
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in folgenden Fällen kündigen:
- Wir haben erstmals eine Leistung erbracht.
- Wir haben erstmals eine Invaliditätsleistung oder (sofern vereinbart) die Unfallrente gezahlt.
- Sie haben gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits (zum Beispiel nach Vergleich oder Rechtskraft des Urteils) zugehen.
Form der Kündigung:
Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Unfall und wird daraus eine Leistung ausgelöst, dürfen sowohl Sie als versicherte Person als auch die Allianz den Vertrag beenden. Das gilt zum Beispiel nach der ersten Zahlung, nach einer Invaliditätsleistung beziehungsweise Unfallrente oder wenn Sie auf eine Leistung klagen. Die Kündigung muss innerhalb der genannten Monatsfrist eintreffen und in Textform erfolgen. Je nachdem, wer kündigt, wird sie sofort oder mit zeitlichem Vorlauf wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Sowohl Sie als auch die Allianz können den Vertrag kündigen – etwa nachdem erstmals eine Leistung oder eine Invaliditätsleistung beziehungsweise Unfallrente gezahlt wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugehen, zum Beispiel nach einem Vergleich oder nach Rechtskraft des Urteils.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt die Allianz, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.