Mit dem Tarif Basis der Unfallversicherung der Allianz wird der Vertrag nach dem Versicherungsjahr, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, auf den Erwachsenentarif umgestellt – erfahre, wie sich Beitrag und Versicherungssummen ändern, welches Wahlrecht du hast und wann ein Kündigungsrecht besteht.
Umstellung auf Erwachsenentarif
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir stellen die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Wir müssen deshalb den Beitrag Ihrer Versicherung erhöhen und/oder die Versicherungssummen reduzieren.
Rechtzeitig vor Erreichen des 18. Lebensjahres machen wir Ihnen einen Vorschlag mit reduzierten Versicherungssummen und neuem Beitrag. Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall berechnen wir Ihnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wahlrecht
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, gilt: Wir führen den Vertrag dann mit reduzierten Versicherungssummen und Ihrem neuen Beitrag fort.
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Kind volljährig, wechselt der Vertrag mit Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres in den Erwachsenentarif. Da für Erwachsene ein höheres Unfallrisiko gilt, kann sich der Beitrag erhöhen oder die Versicherungssummen können sinken. Rechtzeitig vorher erhalten Sie einen Vorschlag und können entscheiden, ob Sie die bisherigen Summen gegen höheren Beitrag behalten oder den Vertrag bei einer Beitragserhöhung kündigen möchten.
Häufige Fragen
Wann wird der Vertrag auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Warum ändern sich Beitrag oder Versicherungssummen?
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Deshalb muss der Beitrag erhöht und/oder die Versicherungssummen reduziert werden.
Kann ich die bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja, Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall wird Ihnen ein entsprechend höherer Beitrag berechnet.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen und Ihrem neuen Beitrag fortgeführt.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja, erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Erklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025