In der Unfallversicherung Basis der Allianz unterbleibt eine Beitragsanpassung, solange die Veränderungsquote seit der letzten Anpassung unter drei Prozent liegt. Was das für die Stabilität deines Beitrags bedeutet, erfährst du hier im Überblick.
Im Tarif Basis der Unfallversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für den Fall des Ausbleibens einer Beitragsanpassung:
Eine Beitragsanpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsquote seit der letzten Anpassung unter drei Prozent liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Erst wenn sich die maßgebliche Veränderungsquote seit der letzten Anpassung um mindestens drei Prozent verändert hat, kommt eine Anpassung des Beitrags in Betracht. Bleibt die Veränderung darunter, wird der Beitrag nicht angepasst. Diese Erläuterung dient nur der Verständlichkeit und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Wann unterbleibt eine Beitragsanpassung im Tarif Basis?
Eine Beitragsanpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsquote seit der letzten Anpassung unter drei Prozent liegt.
Welcher Schwellenwert gilt für die Veränderungsquote?
Maßgeblich sind drei Prozent: Liegt die Veränderungsquote seit der letzten Anpassung darunter, findet keine Anpassung statt.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten für den Tarif Basis der Unfallversicherung der Allianz.