In der Unfallversicherung der Allianz gelten für den Zusatzbaustein Sofortschutz besondere Obliegenheiten und Pflichten: Die vereinbarten Obliegenheiten aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gelten auch für den Unfallhilfe-Sofortschutz. Was das für Versicherungsnehmer bedeutet, erfahren Sie hier.
Obliegenheiten und Pflichten für Versicherungsnehmer:
- Die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gelten auch für den Unfallhilfe-Sofortschutz.
Was bedeutet das konkret?
Für den Zusatzbaustein Sofortschutz gelten dieselben Obliegenheiten wie in den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Es kommen also keine gesonderten Regeln hinzu – die bereits vereinbarten Pflichten sind auch für den Unfallhilfe-Sofortschutz maßgeblich.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten gelten beim Zusatzbaustein Sofortschutz?
Es gelten die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Gelten diese Obliegenheiten auch für den Unfallhilfe-Sofortschutz?
Ja, die vereinbarten Obliegenheiten gelten auch für den Unfallhilfe-Sofortschutz.
Gibt es beim Zusatzbaustein Sofortschutz zusätzliche gesonderte Pflichten?
Es gelten die Obliegenheiten aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen; darüber hinausgehende gesonderte Regelungen sind hier nicht genannt. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.