Der Zusatzbaustein Dynamik der Unfallversicherung der Allianz erhöht die Versicherungssummen automatisch – und zwar um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt, mindestens jedoch um fünf Prozent. Wann die Anpassung greift und wann sie unterbleibt, erfahren Sie hier.
Umfang der Erhöhung:
Wir erhöhen die Versicherungssummen jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung angehoben wird, mindestens jedoch um fünf Prozent.
Zeitpunkt der Erhöhung:
Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres,
- das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt, oder
- dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt.
Wann die Erhöhung unterbleibt:
Die Erhöhung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht zwölf Monate abgelaufen sind. Sie erfolgt dann erstmals zum Beginn des dritten Versicherungsjahres.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Mit dem Zusatzbaustein Dynamik wachsen Ihre Versicherungssummen automatisch mit. Als Maßstab dient der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung: Steigt dieser, steigen auch Ihre Summen – mindestens jedoch um fünf Prozent. Angepasst wird jeweils zum Beginn eines Versicherungsjahres. Direkt zu Vertragsbeginn passiert das allerdings noch nicht: Erst wenn eine gewisse Zeit seit Versicherungsbeginn vergangen ist, greift die erste Anpassung.
Häufige Fragen
Um wie viel werden die Versicherungssummen erhöht?
Die Versicherungssummen werden um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung angehoben wird – mindestens jedoch um fünf Prozent.
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Erhöhung?
Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt, oder dessen Beginn mit dem Stichtag der Anhebung übereinstimmt.
Wann findet noch keine Erhöhung statt?
Die Erhöhung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht zwölf Monate abgelaufen sind.
Wann erfolgt die erste Erhöhung, wenn sie zunächst unterbleibt?
In diesem Fall erfolgt die Erhöhung erstmals zum Beginn des dritten Versicherungsjahres.