Beim Zusatzbaustein Dynamik der Unfallversicherung der Allianz können Sie und der Versicherer die jährliche Erhöhung von Leistung und Beitrag für die gesamte verbleibende Vertragslaufzeit widerrufen – wichtig sind dabei die Textform und eine Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Sie und der Versicherer können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Leistung und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags widerrufen.
Voraussetzungen für den Widerruf:
- Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.
- Der Widerruf muss in Textform erfolgen.
- Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Wann entfällt der Zusatzbaustein Dynamik?
Was bedeutet das konkret?
Die Dynamik sorgt dafür, dass Leistung und Beitrag jährlich steigen. Wenn Sie diese automatische Erhöhung nicht mehr wünschen, können Sie – ebenso wie der Versicherer – die Vereinbarung für die restliche Vertragslaufzeit widerrufen. Damit der Widerruf wirksam ist, muss er rechtzeitig, nämlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, und schriftlich nachvollziehbar in Textform bei der Gegenseite eingehen.
Häufige Fragen
Wer kann die Dynamik widerrufen?
Sowohl Sie als auch der Versicherer können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Leistung und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags widerrufen.
Bis wann muss der Widerruf erfolgen?
Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.
In welcher Form muss der Widerruf erfolgen?
Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Für welchen Zeitraum gilt der Widerruf?
Der Widerruf gilt für die gesamte verbleibende Vertragslaufzeit, also die gesamte Restlaufzeit des Vertrags.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025