Nach einem Unfall gelten im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz klare Verhaltensregeln: Arzt hinzuziehen, wahrheitsgemäße Angaben machen, ärztliche Untersuchungen und Auskünfte ermöglichen sowie einen Todesfall innerhalb von sieben Tagen melden. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert, dass die Leistung ganz oder teilweise entfällt.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Sie oder die versicherte Person müssen deshalb nach einem Unfall Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach einem Unfall – Was müssen Sie genau beachten?
Hinzuziehen eines Arztes:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich:
- einen Arzt hinzuziehen,
- seine Anordnungen befolgen und
- uns unterrichten.
Angaben zum Versicherungsfall:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Untersuchung durch Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Bei Selbstständigen gilt: Wir erstatten einen festen Betrag, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist. Dieser Betrag beläuft sich auf zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 1.000 Euro.
Auskünfte durch Ärzte:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von:
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben,
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Meldung bei Tod aufgrund Unfallfolgen:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Informationen zum Gesundheitszustand:
Damit wir unsere Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringen können, benötigen wir Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person.
Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit dies zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Während der Leistungserbringung müssen Sie oder die versicherte Person uns Änderungen des Gesundheitszustands unverzüglich mitteilen.
Informationen zu Leistungen und Leistungszusagen Dritter:
Für die Erbringung unserer Unterstützungs- und Beratungsleistungen ist es wichtig, diese auf die Maßnahmen von anderen Trägern, insbesondere solche der gesetzlichen Sozialversicherung abzustimmen. Sie oder die versicherte Person müssen uns deshalb Auskünfte über Art und Umfang dieser Leistungen erteilen. Sie oder die versicherte Person müssen uns außerdem auf Verlangen entsprechende Nachweise geben.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall müssen Sie aktiv mitwirken, damit die Versicherung ihre Leistung prüfen und erbringen kann. Dazu gehört, zügig einen Arzt einzuschalten, dessen Anweisungen zu folgen und den Versicherer zu informieren. Fragen zum Unfall und zum Gesundheitszustand sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, ärztliche Untersuchungen und Auskünfte sind zu ermöglichen. Kommt es zum Tod, ist dies kurzfristig zu melden. Wer diese Pflichten missachtet, muss damit rechnen, dass die Leistung ganz oder teilweise entfällt.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall zuerst tun?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Muss sich die versicherte Person untersuchen lassen?
Ja. Falls dies für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, beauftragt der Versicherer Ärzte, von denen sich die versicherte Person untersuchen lassen muss. Die notwendigen Kosten und der Verdienstausfall werden getragen. Bei Selbstständigen wird ein fester Betrag von zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme, höchstens 1.000 Euro, erstattet, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist.
Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall gemeldet werden?
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist dies dem Versicherer innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten nicht einhalte?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie muss ich Angaben zum Versicherungsfall machen?
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer Sie oder die versicherte Person bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025