Nach einem Versicherungsfall in der Unfallversicherung Smart der Allianz können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Erfahren Sie, wann das Kündigungsrecht besteht, welche Fristen und welche Form gelten und ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in folgenden Fällen kündigen:
- Wir haben erstmals eine Leistung erbracht.
- Wir haben erstmals eine Invaliditätsleistung oder (sofern vereinbart) die Unfallrente gezahlt.
- Sie haben gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits (zum Beispiel nach Vergleich oder Rechtskraft des Urteils) zugehen.
Form der Kündigung:
Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, haben beide Vertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Dafür gelten eine feste Frist, die Textform und klare Regeln, ab wann die Kündigung greift – je nachdem, ob Sie oder der Versicherer kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer erstmals eine Leistung erbracht hat, erstmals eine Invaliditätsleistung oder (sofern vereinbart) die Unfallrente gezahlt hat oder wenn Sie gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugehen, zum Beispiel nach einem Vergleich oder der Rechtskraft des Urteils.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung mit Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.