Bei der Unfallversicherung der Allianz im Tarif Smart können Sie sich mit einer Beschwerde direkt an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden, den Ombudsmann für Versicherungen einschalten, die BaFin kontaktieren oder jederzeit den Rechtsweg beschreiten. Erfahren Sie, welche Wege offenstehen und welche Beschwerdewerte gelten.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler:
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen:
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Unfallversicherung im Tarif Smart nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Anlaufstellen. Sie können sich zunächst direkt an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht zum gewünschten Ergebnis, steht Ihnen als Verbraucher der Ombudsmann für Versicherungen als neutrale Schlichtungsstelle offen. Zusätzlich können Sie sich an die BaFin als Aufsichtsbehörde wenden. Unabhängig von all diesen Wegen bleibt Ihnen jederzeit der Gang zum Gericht möglich.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich direkt an den Versicherer oder an Ihren Versicherungsvermittler wenden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer kann das Verfahren beim Ombudsmann durchführen?
Das Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bis zu welchem Betrag ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die Aufsichtsbehörde wenden?
Ja. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Steht mir auch der Rechtsweg offen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.