Die Unfallversicherung Basis der Allianz sichert im Tarif Basis über die Familien-Vorsorge neu hinzukommende Ehepartner und Kinder für einen begrenzten Zeitraum ab und führt die Versicherung minderjähriger Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers beitragsfrei fort. Erfahren Sie, welche Versicherungssummen, Fristen und Voraussetzungen dabei gelten.
Familien-Vorsorge
Neu hinzukommende Ehepartner oder Kinder der versicherten Person sind für einen begrenzten Zeitraum mitversichert.
(1) Voraussetzungen für die Leistung und Dauer der Familien-Vorsorge:
Zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. der Geburt oder der Adoption des minderjährigen Kindes besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. Die Familien-Vorsorge gilt für die Dauer von drei Monaten nach Eheschließung bzw. Geburt oder Adoption.
Informieren Sie uns während dieser drei Monate über die Eheschließung bzw. Geburt oder Adoption, gilt Folgendes: Der Versicherungsschutz verlängert sich um weitere neun Monate auf insgesamt zwölf Monate.
Bestehen für die versicherte Person bei der Allianz Versicherungs-AG mehrere Unfallversicherungen, gilt: Sie können die Familien-Vorsorge nur aus einem dieser Verträge verlangen.
(2) Art und Höhe der Leistung:
Für die Familien-Vorsorge gelten die nachfolgenden Leistungen und Versicherungssummen. Der Zusatzbaustein Dynamik findet keine Anwendung.
a) Invaliditätsleistung:
Für den Invaliditätsfall (siehe Ziffer 4.1.1) ist eine Versicherungssumme bis zur Höhe von 60.000 Euro versichert. Die Leistung berechnet sich nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad.
Bitte beachten Sie: Die Bestimmungen zu einer Progressiven Invaliditätsstaffel (siehe Ziffer 4.1.1.3) gelten hierfür nicht.
b) Todesfallleistung:
Für den Todesfall sind folgende Versicherungssummen versichert:
- Für Ehepartner gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 12.000 Euro.
- Für Kinder gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 6.000 Euro.
Die Leistung erbringen wir, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Ehepartner bzw. das Kind stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
- Es gilt die Frist zur Meldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall (siehe Ziffer 5.1 „Meldung bei Tod aufgrund Unfallfolgen“).
Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers
Nach Ihrem Tod führen wir die Unfallversicherung für minderjährige Kinder unter den nachfolgenden Voraussetzungen beitragsfrei fort.
(1) Voraussetzungen für die Leistung:
Sie als Versicherungsnehmer
- haben ein Kind versichert,
- versterben vor dem Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet,
- versterben vor Vollendung Ihres 75. Lebensjahres,
- haben den Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt und
- der Vertrag hat zu diesem Zeitpunkt schon mindestens ein Jahr bestanden. Diese Jahresfrist gilt nicht, wenn Ihr Tod nach Vertragsbeginn aufgrund eines Unfalls im Sinne dieses Vertrags eingetreten ist.
(2) Art und Höhe der Leistung:
Bei Beitragsbefreiung leisten wir Folgendes:
- Wir führen die Unfallversicherung in dem bisherigen Umfang weiter.
- Die Beitragszahlung endet ab der nächsten auf den Todestag folgenden Beitragsfälligkeit.
- Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Es gilt außerdem Folgendes:
- Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.2). Ob Sie den Zusatzbaustein Dynamik versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
- Versicherungsnehmer wird der überlebende Ehepartner des bisherigen Versicherungsnehmers, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt in Ihrer Familie durch Heirat, Geburt oder Adoption jemand neu hinzu, ist diese Person zunächst für eine begrenzte Zeit automatisch mitversichert. Melden Sie das Ereignis rechtzeitig, verlängert sich dieser Schutz. Stirbt der Versicherungsnehmer, kann die Unfallversicherung für ein minderjähriges Kind unter bestimmten Voraussetzungen ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt werden. Die genauen Werte und Fristen entnehmen Sie den Angaben oben.
Häufige Fragen
Wie lange sind neu hinzukommende Ehepartner oder Kinder mitversichert?
Die Familien-Vorsorge gilt für drei Monate nach Eheschließung, Geburt oder Adoption. Melden Sie uns das Ereignis innerhalb dieser drei Monate, verlängert sich der Schutz um weitere neun Monate auf insgesamt zwölf Monate.
Welche Versicherungssummen gelten bei der Familien-Vorsorge?
Für den Invaliditätsfall ist eine Versicherungssumme bis 60.000 Euro versichert. Im Todesfall gelten 12.000 Euro für Ehepartner und 6.000 Euro für Kinder.
Was passiert mit der Unfallversicherung eines Kindes, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Unfallversicherung für das minderjährige Kind im bisherigen Umfang beitragsfrei fortgeführt – bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Welche Meldefrist gilt für die Todesfallleistung der Familien-Vorsorge?
Der Tod muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall gemeldet werden, und der Ehepartner bzw. das Kind muss unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall versterben.
Kann die Familien-Vorsorge aus mehreren Verträgen verlangt werden?
Nein. Bestehen für die versicherte Person bei der Allianz Versicherungs-AG mehrere Unfallversicherungen, kann die Familien-Vorsorge nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.