Nach einem Unfall greift bei der Allianz Unfallversicherung im Zusatzbaustein Sofortschutz die Unfallhilfe-Sofortschutz: Ein Unfallberater unterstützt die versicherte Person mit Beratungs- und Serviceleistungen, ergänzt durch den Zusatzbaustein Rundum Service sowie die Unfallhilfe-Family für mitversicherte Personen.
Unterstützungs- und Beratungsleistungen:
Bei einem Unfall der versicherten Person unterstützen wir wie folgt:
- Der Unfallberater hilft und wir erbringen die Unterstützungs- und Beratungsleistungen gemäß Ziffer 4.2 Ihrer Unfallversicherung.
- Wir erbringen die Hilfs- und Serviceleistungen nach dem Zusatzbaustein Rundum Service, wenn Sie ihn mit uns vereinbart haben. Ob Sie den Zusatzbaustein Rundum Service abgeschlossen haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Unfallhilfe-Family:
Wir unterstützen im Rahmen der Unfallhilfe-Family gemäß Ziffer 4.3.3 Ihrer Unfallversicherung die dort genannten mitversicherten Personen bei einem Unfall.
Was bedeutet das konkret?
Passiert der versicherten Person ein Unfall, steht ihr ein Unfallberater zur Seite, der bei der Organisation und mit Beratungsleistungen hilft. Haben Sie zusätzlich den Baustein Rundum Service vereinbart, kommen dessen Hilfs- und Serviceleistungen hinzu. Über die Unfallhilfe-Family werden außerdem die im Vertrag genannten mitversicherten Personen bei einem Unfall unterstützt. Diese Darstellung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer hilft nach einem Unfall der versicherten Person?
Der Unfallberater hilft und erbringt die Unterstützungs- und Beratungsleistungen gemäß Ziffer 4.2 Ihrer Unfallversicherung.
Wann greifen die Leistungen des Zusatzbausteins Rundum Service?
Die Hilfs- und Serviceleistungen nach dem Zusatzbaustein Rundum Service werden erbracht, wenn Sie ihn vereinbart haben. Ob dies der Fall ist, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Wie erfahre ich, ob ich den Zusatzbaustein Rundum Service abgeschlossen habe?
Ob Sie den Zusatzbaustein Rundum Service abgeschlossen haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Was leistet die Unfallhilfe-Family?
Im Rahmen der Unfallhilfe-Family unterstützen wir gemäß Ziffer 4.3.3 Ihrer Unfallversicherung die dort genannten mitversicherten Personen bei einem Unfall.