Die Unfallversicherung Smart der Allianz bietet im Tarif Smart zusätzliche Leistungen wie die Familien-Vorsorge für neu hinzukommende Ehepartner und Kinder sowie eine beitragsfreie Fortführung für minderjährige Kinder nach dem Tod des Versicherungsnehmers – mit klaren Fristen, Versicherungssummen und Voraussetzungen.
Familien-Vorsorge
Neu hinzukommende Ehepartner oder Kinder der versicherten Person sind für einen begrenzten Zeitraum mitversichert.
(1) Voraussetzungen für die Leistung und Dauer der Familien-Vorsorge
- Zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. der Geburt oder der Adoption des minderjährigen Kindes besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
- Die Familien-Vorsorge gilt für die Dauer von drei Monaten nach Eheschließung bzw. Geburt oder Adoption.
- Informieren Sie uns während dieser drei Monate über die Eheschließung bzw. Geburt oder Adoption, gilt Folgendes: Der Versicherungsschutz verlängert sich um weitere neun Monate auf insgesamt zwölf Monate.
- Bestehen für die versicherte Person bei der Allianz Versicherungs-AG mehrere Unfallversicherungen, gilt: Sie können die Familien-Vorsorge nur aus einem dieser Verträge verlangen.
(2) Art und Höhe der Leistung
Für die Familien-Vorsorge gelten die nachfolgenden Leistungen und Versicherungssummen. Der Zusatzbaustein Dynamik findet keine Anwendung.
a) Invaliditätsleistung
- Für den Invaliditätsfall (siehe Ziffer 4.1.1) ist eine Versicherungssumme bis zur Höhe von 60.000 Euro versichert.
- Die Leistung berechnet sich nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad. Bitte beachten Sie: Die Bestimmungen zu einer Progressiven Invaliditätsstaffel und TopSchutz (siehe Ziffer 4.1.1.3) gelten hierfür nicht.
b) Todesfallleistung
Für den Todesfall sind folgende Versicherungssummen versichert:
- Für Ehepartner gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 12.000 Euro.
- Für Kinder gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 6.000 Euro.
Die Leistung erbringen wir, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Ehepartner bzw. das Kind stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
- Es gilt die Frist zur Meldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall (siehe Ziffer 5.1 „Meldung bei Tod aufgrund Unfallfolgen").
Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers
Nach Ihrem Tod führen wir die Unfallversicherung für minderjährige Kinder unter den nachfolgenden Voraussetzungen beitragsfrei fort.
(1) Voraussetzungen für die Leistung
Sie als Versicherungsnehmer
- haben ein Kind versichert,
- versterben vor dem Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet,
- versterben vor Vollendung Ihres 75. Lebensjahres,
- haben den Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt und
- der Vertrag hat zu diesem Zeitpunkt schon mindestens ein Jahr bestanden. Diese Jahresfrist gilt nicht, wenn Ihr Tod nach Vertragsbeginn aufgrund eines Unfalls im Sinne dieses Vertrags eingetreten ist.
(2) Art und Höhe der Leistung
Bei Beitragsbefreiung leisten wir Folgendes:
- Wir führen die Unfallversicherung in dem bisherigen Umfang weiter.
- Die Beitragszahlung endet ab der nächsten auf den Todestag folgenden Beitragsfälligkeit.
- Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Es gilt außerdem Folgendes:
- Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.2). Ob Sie den Zusatzbaustein Dynamik versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
- Versicherungsnehmer wird der überlebende Ehepartner des bisherigen Versicherungsnehmers, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Smart schützt in besonderen Lebenssituationen: Kommen durch Heirat, Geburt oder Adoption neue Familienmitglieder hinzu, sind diese für eine begrenzte Zeit automatisch mitversichert. Meldet man die Änderung rechtzeitig, verlängert sich dieser Schutz. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird der Vertrag für minderjährige Kinder unter bestimmten Bedingungen ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt. Diese Paraphrase dient nur zur Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Familien-Vorsorge?
Sie gilt zunächst für die Dauer von drei Monaten nach Eheschließung bzw. Geburt oder Adoption. Informieren Sie uns innerhalb dieser drei Monate, verlängert sich der Schutz um weitere neun Monate auf insgesamt zwölf Monate.
Welche Versicherungssummen gelten im Todesfall bei der Familien-Vorsorge?
Für Ehepartner gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 12.000 Euro, für Kinder in Höhe von 6.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Ehepartner bzw. das Kind unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Was passiert mit der Unfallversicherung meines Kindes, wenn ich sterbe?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, führen wir die Unfallversicherung für minderjährige Kinder beitragsfrei im bisherigen Umfang fort. Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beitragsbefreiung?
Sie müssen ein Kind versichert haben, vor dem Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, sowie vor Vollendung Ihres 75. Lebensjahres versterben, den Vertrag noch nicht gekündigt haben und der Vertrag muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Die Jahresfrist gilt nicht, wenn Ihr Tod nach Vertragsbeginn aufgrund eines Unfalls im Sinne dieses Vertrags eingetreten ist.
Kann ich die Familien-Vorsorge aus mehreren Verträgen verlangen?
Nein. Bestehen für die versicherte Person bei der Allianz Versicherungs-AG mehrere Unfallversicherungen, können Sie die Familien-Vorsorge nur aus einem dieser Verträge verlangen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025