Bei der Unfallversicherung im Tarif Smart der Allianz erfahren Sie, ab wann eine Beitragsanpassung greift: Sie wird ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres wirksam, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Anpassung.
Im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für das Wirksamwerden der Beitragsanpassung:
- Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres.
- Sie wird frühestens einen Monat nach Mitteilung der Anpassung wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag angepasst, tritt die Änderung nicht sofort in Kraft. Sie beginnt mit dem neuen Versicherungsjahr, das auf die Feststellung folgt. Zusätzlich gilt eine Mindestfrist: Zwischen der Mitteilung an Sie und dem Wirksamwerden muss mindestens ein Monat liegen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Beitragsanpassung im Tarif Smart?
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres.
Gibt es eine Mindestfrist bis zum Wirksamwerden?
Ja. Die Anpassung wird frühestens einen Monat nach Mitteilung der Anpassung wirksam.
Tritt die Anpassung sofort nach der Feststellung in Kraft?
Nein. Sie gilt erst ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz.