Bei der Unfallversicherung Komfort der Allianz kann die Rechte aus dem Vertrag nur der Versicherungsnehmer ausüben – selbst bei einer Fremdversicherung für Angehörige. Leistungen werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, und für Todesfallleistungen lässt sich ein Bezugsberechtigter benennen.
Versichert ist ein Dritter, z. B. ein Familienangehöriger (Fremdversicherung):
Die Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag an Sie als Versicherungsnehmer aus. Das gilt auch dann, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie als Versicherungsnehmer sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller:
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Bezugsrecht:
Die versicherte Person kann einen Dritten als Bezugsberechtigten für die im Todesfall vereinbarten Leistungen benennen. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns diese Verfügung
- zu Lebzeiten der versicherten Person
- in Textform
angezeigt worden ist. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn eine andere Person – etwa ein Familienmitglied – über den Vertrag versichert ist, bleibt der Versicherungsnehmer die zentrale Ansprechperson: Nur er kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben, und an ihn werden die Leistungen ausgezahlt. Für Todesfallleistungen kann die versicherte Person eine bezugsberechtigte Person festlegen. Diese Benennung wirkt gegenüber der Allianz erst, wenn sie zu Lebzeiten und in Textform mitgeteilt wurde.
Häufige Fragen
Wer kann bei einer Fremdversicherung die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch, wenn Sie die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die einem anderen zustoßen.
An wen werden die Leistungen ausgezahlt, wenn eine andere Person den Unfall hatte?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden an Sie als Versicherungsnehmer ausgezahlt – auch dann, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wie kann ein Bezugsberechtigter für den Todesfall benannt werden?
Die versicherte Person kann einen Dritten als Bezugsberechtigten für die im Todesfall vereinbarten Leistungen benennen. Die Einräumung und der Widerruf sind erst wirksam, wenn sie zu Lebzeiten der versicherten Person und in Textform angezeigt wurden.
Was gilt als Textform für die Benennung eines Bezugsberechtigten?
Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Gelten die Bestimmungen auch für Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.