In der Unfallversicherung der Allianz richtet sich der Beitrag im Tarif Komfort nach der Berufstätigkeit der versicherten Person, die in Berufsgruppe A oder B eingestuft wird. Ändert sich der Beruf, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden – mit klaren Fristen dafür, ab wann höhere oder niedrigere Versicherungssummen gelten.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit der versicherten Person ab. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Einstufung in Berufsgruppe A oder B. Das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis finden Sie im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen. Für einzelne Berufe gelten abweichende Regelungen. Diese finden Sie ebenfalls im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen.
Mitteilung der Änderung:
Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Auswirkungen der Änderung:
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, wirkt sich dies wie folgt aus:
- Die niedrigeren Versicherungssummen gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
- Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
Wie und wann passen wir den Beitrag bei verändertem Schadenbedarf an?
Was bedeutet das konkret?
Weil sich der Beitrag nach der beruflichen Tätigkeit richtet, sollten Sie einen Berufswechsel möglichst rasch melden. Fällt die neue Tätigkeit in eine günstigere Gruppe, kann sich das positiv auf Ihre Versicherungssummen auswirken – bei einer risikoreicheren Tätigkeit entsprechend umgekehrt. Wichtig ist: Sie können auf Wunsch auch Ihre bisherigen Versicherungssummen behalten, dann ändert sich stattdessen der Beitrag.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe des Beitrags ab?
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit der versicherten Person ab. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Einstufung in Berufsgruppe A oder B.
Wann muss ich eine Änderung der Berufstätigkeit mitteilen?
Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen?
Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Errechnen sich höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald die Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Erklärung zugeht.