In der Unfallversicherung Komfort der Allianz kann der Beitrag angepasst werden, wenn sich der Schadenbedarf verändert. Welche Bestimmungen dabei gelten und was das für deinen Beitrag bedeutet, erfährst du hier kompakt zusammengefasst.
Anpassung bei verändertem Schadenbedarf:
Wir können den Beitrag bei einer Veränderung des Schadenbedarfs nach den nachfolgenden Bestimmungen anpassen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Verändert sich der Schadenbedarf, kann der Versicherer den Beitrag entsprechend anpassen. Grundlage dafür sind die im Tarif festgelegten Bestimmungen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann der Beitrag im Tarif Komfort angepasst werden?
Ja. Der Beitrag kann bei einer Veränderung des Schadenbedarfs nach den im Tarif festgelegten Bestimmungen angepasst werden.
Wovon hängt eine Beitragsanpassung ab?
Die Anpassung erfolgt bei einer Veränderung des Schadenbedarfs und richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen des Tarifs.
Welche Dokumentenversion liegt zugrunde?
Die Regelungen beziehen sich auf die Dokumentenversion mit dem Veröffentlichungsjahr 2025.