Bei der Allianz Unfallversicherung im Tarif Komfort passt sich der Beitrag am Schadenbedarf an: Steigt dieser, darf der Versicherer den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote erhöhen; sinkt er, muss der Beitrag entsprechend gesenkt werden. So erfahren Sie, wann und wie sich Ihr Beitrag verändern kann.
Im Tarif Komfort der Unfallversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich des Rechts zur Beitragserhöhung sowie der Verpflichtung zur Beitragssenkung:
- Beitragserhöhung: Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs sind wir berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
- Beitragssenkung: Bei einer Senkung des Schadenbedarfs sind wir verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Unfallversicherung im Tarif Komfort ist an den Schadenbedarf gekoppelt. Verändert sich dieser, wird der Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote angepasst: Bei steigendem Schadenbedarf darf der Versicherer den Beitrag erhöhen, bei sinkendem Schadenbedarf muss er ihn senken.
Häufige Fragen
Wann darf die Allianz den Beitrag erhöhen?
Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs ist die Allianz berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ja. Bei einer Senkung des Schadenbedarfs ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Nach welchem Maßstab richtet sich die Beitragsanpassung?
Die Anpassung erfolgt um die ermittelte Veränderungsquote, die sich aus der Veränderung des Schadenbedarfs ergibt.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Komfort der Unfallversicherung der Allianz.