Bei der Unfallversicherung Komfort der Allianz haben Sie ein Kündigungsrecht, wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Neukalkulation erhöht. Erfahren Sie, welche Frist gilt, ab wann die Kündigung wirksam wird und wie Sie über die Erhöhung informiert werden.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf das gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag im Rahmen einer Neukalkulation steigt, müssen Sie nicht am Vertrag festhalten. Sie erhalten dazu eine Mitteilung und dürfen den Vertrag anschließend innerhalb eines Monats beenden. Über dieses Recht werden Sie in der Mitteilung ausdrücklich informiert.
Häufige Fragen
Wann darf ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht.
Welche Frist habe ich für die Kündigung?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja, in der Mitteilung über die Beitragserhöhung werden Sie auf das gesetzliche Kündigungsrecht hingewiesen.