Im Tarif Zusatzbaustein Krankenhaustagegeld der Unfallversicherung der Allianz gilt Folgendes hinsichtlich der Frage: Was geschieht, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gelten für das Krankenhaustagegeld die nachfolgenden Regelungen:
- Minderung des Krankenhaustagegelds
Das Krankenhaustagegeld mindert sich entsprechend des Umfangs, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil).
- Keine Minderung bei Mitwirkungsanteil von weniger als 50 Prozent
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine Minderung vor.
- Mitwirkung beim Oberschenkelhalsbruch
Haben bei den Folgen des Oberschenkelhalsbruchs Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, gilt: Das Krankenhaustagegeld mindert sich entsprechend den Ziffern 2.1 und 2.2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Unfallfolgen Krankheiten Gebrechen / Unfallversicherung Zusatzbaustein Krankenhaustagegeld
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