Der Zusatzbaustein Akutleistung der Allianz Unfallversicherung greift, wenn die versicherte Person durch einen Unfall einen Knochenbruch oder die vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel erleidet. Welche Verletzungen dazu zählen und welche ausdrücklich nicht versichert sind, zeigt der folgende Überblick.
Voraussetzung für die Leistung:
Die versicherte Person hat infolge eines Unfalls eine der folgenden Verletzungen erlitten:
- Einen Knochenbruch. Ein Knochenbruch (Fraktur) ist eine vollständige Zusammenhangstrennung des Knochens. Nicht als Knochenbruch gelten Absplitterungen, Fissuren, Haarrisse, Infraktionen, Knorpelfrakturen und Knorpelabscherungen. Fissuren sind kleine Risse oder Spaltbildungen im Knochen. Infraktionen sind unvollständige Knochenbrüche, bei denen der Knochen nur angebrochen ist.
- Eine vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Nicht versichert ist die Zerreißung des Meniskus oder der Bandscheiben. Insoweit handelt es sich nicht um Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Akutleistung zahlt, wenn ein Unfall zu einer klar definierten schweren Verletzung führt – nämlich zu einem vollständigen Knochenbruch oder zur vollständigen Zerreißung von Muskel, Sehne, Band oder Kapsel an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Leichtere Formen wie Haarrisse oder Absplitterungen sowie Meniskus- und Bandscheibenverletzungen sind dabei ausdrücklich nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Wann leistet der Zusatzbaustein Akutleistung?
Wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls einen Knochenbruch oder die vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule erlitten hat.
Was gilt als Knochenbruch?
Ein Knochenbruch (Fraktur) ist eine vollständige Zusammenhangstrennung des Knochens. Nicht als Knochenbruch gelten Absplitterungen, Fissuren, Haarrisse, Infraktionen, Knorpelfrakturen und Knorpelabscherungen.
Was sind Fissuren und Infraktionen?
Fissuren sind kleine Risse oder Spaltbildungen im Knochen. Infraktionen sind unvollständige Knochenbrüche, bei denen der Knochen nur angebrochen ist.
Sind Meniskus- oder Bandscheibenverletzungen versichert?
Nein. Die Zerreißung des Meniskus oder der Bandscheiben ist nicht versichert, da es sich insoweit nicht um Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln handelt.