Im Tarif Zusatzbaustein Akutleistung der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung:
Die versicherte Person hat infolge eines Unfalls eine der folgenden Verletzungen erlitten:
• einen Knochenbruch. Ein Knochenbruch (Fraktur) ist eine vollständige Zusammenhangstrennung des Knochens. Nicht als Knochenbruch gelten Absplitterungen, Fissuren, Haarrisse, Infraktionen, Knorpelfrakturen und Knorpelabscherungen. Fissuren sind kleine Risse oder Spaltbildungen im Knochen. Infraktionen sind unvollständige Knochenbrüche, bei denen der Knochen nur angebrochen ist.
• eine vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Nicht versichert ist die Zerreißung des Meniskus oder der Bandscheiben. Insoweit handelt es sich nicht um Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsvoraussetzungen / Unfallversicherung Zusatzbaustein Akutleistung
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