Die Allianz Unfallversicherung im Tarif Smart stellt nach einem Unfall rund um die Uhr einen Unfallberater bereit, der bei allen Fragen berät und die Unterstützungs- und Beratungsleistungen koordiniert – von Notfallhilfe und Krankenrücktransport aus dem Ausland über Wieder-Fit-Leistungen und Hilfsmittel bis zur ausbildungs- und berufsbezogenen Beratung sowie Beratung zu Umbaumaßnahmen für Wohnen und Mobilität.
Leistungen des Unfallberaters
Nach einem Unfall können Sie sich 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche an den Unfallberater wenden.
Der Unfallberater berät bei allen Fragen zu den versicherten Leistungen. Er koordiniert und organisiert die Unterstützungs- und Beratungsleistungen nach Ziffer 4.2.2.
Unterstützungs- und Beratungsleistungen
Notfallleistungen
Im Falle eines Unfalls der versicherten Person erbringen wir die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Bitte beachten Sie:
Die Leistungen erbringen wir nur, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.
(1) Benachrichtigen der Angehörigen
Wir benachrichtigen auf Wunsch die Angehörigen der versicherten Person. Im Falle schwerster Verletzung der versicherten Person benachrichtigen wir die Angehörigen nach Information durch den Arzt oder das Pflegepersonal.
(2) Benennen eines geeigneten Krankenhauses
Wir benennen das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zur Behandlung der Verletzung der versicherten Person. Falls erforderlich, nehmen wir Kontakt mit der Klinik auf und besprechen die von der versicherten Person gewünschte Unterbringung.
(3) Organisation der Verlegung ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus
Befindet sich die versicherte Person in einem Krankenhaus, das die erforderliche medizinische Behandlung nicht oder nur bedingt durchführen kann,
- prüfen wir, wo sich die nächstgelegene geeignete Klinik befindet und
- organisieren auf Wunsch der versicherten Person und nach Rücksprache mit dem Leistungsträger (zum Beispiel Krankenversicherung) die Verlegung.
(4) Zusätzliche Hilfe bei Unfällen während einer Auslandsreise
Bei Unfällen der versicherten Person während einer Auslandsreise erbringen wir zusätzlich die nachfolgenden Leistungen:
a) Organisation Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit
Stellen wir eine medizinische Notwendigkeit fest, organisieren wir den Krankenrücktransport in ein in Deutschland gelegenes Krankenhaus.
Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
- wählen wir das Transportmittel aus,
- entscheiden über etwaiges Begleitpersonal und
- legen Ziel und Zeitpunkt des Rücktransports fest.
b) Dolmetscherleistungen im Krankenhaus
Bei stationärer Behandlung der versicherten Person unterstützen wir wie folgt:
Wir setzen uns mit dem behandelnden Arzt in Verbindung und klären
- die Verletzungsfolgen,
- die beabsichtigte Behandlung und
- den erhofften Heilverlauf.
Die versicherte Person informieren wir in ihrer Muttersprache.
c) Information über Pflegeklassen im Krankenhaus
Bei stationärer Behandlung der versicherten Person informieren wir über die bestehenden Pflegeklassen und deren Kosten.
d) Verlust der Ausweispapiere
Gehen Ausweispapiere verloren oder werden Kautionen gefordert, um die Ausreise zu ermöglichen, unterstützen wir wie folgt:
- Wir helfen bei der Ersatzbeschaffung der Papiere sowie bei der Hinterlegung der Kaution und
- benennen, soweit möglich, deutsch- oder englischsprachige Anwälte.
(5) Reisemedizinische Beratung
Vor einer Auslandsreise erhält die versicherte Person von uns auf Wunsch ärztliche Tipps zur Ausstattung ihrer Reiseapotheke sowie Informationen über empfohlene Schutzimpfungen.
Wieder-Fit-Leistungen
Wir unterstützen die versicherte Person, die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls bestmöglich zu beseitigen oder zu kompensieren.
(1) Voraussetzungen für die Leistung
a) Unfallbedingte Gesundheitsschädigung
Ein Unfall hat bei der versicherten Person zu einer Gesundheitsschädigung geführt.
b) Individueller Bedarf
Wir ermitteln den durch den Unfall entstandenen, individuellen Bedarf an Wieder-Fit-Leistungen aus Art und Umfang der Verletzungsfolgen. Diesen Bedarf decken wir mit den in Absatz 2 aufgeführten Leistungen.
c) Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, schränken wir unsere Wieder-Fit-Leistungen nicht ein.
d) Keine Leistungen durch andere Leistungsträger
Die versicherte Person erhält die nachfolgenden Leistungen nur, sofern und soweit diese nicht von anderen Leistungsträgern übernommen werden. Andere Leistungsträger sind insbesondere Sozialversicherungsträger.
(2) Art und Umfang der Leistung
Wir erbringen folgende Wieder-Fit-Leistungen:
- Beratung und Erstellung eines individuellen Wieder-Fit-Konzepts: Nach einem Unfall unterstützen wir die versicherte Person wie folgt:
- Wir beraten über unser Angebot an Wieder-Fit-Leistungen.
- Wir erstellen gemeinsam mit der versicherten Person oder ihren Angehörigen ein individuelles therapeutisches Konzept. Das beinhaltet:
- eine Situationsanalyse
- die Ermittlung des medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitationsbedarfs
- Wir koordinieren die einzelnen Leistungen und begleiten die versicherte Person bei der Rehabilitation.
- Wir informieren über mögliche Ansprüche gegenüber deutschen Sozialversicherungsträgern.
- Behandlungs- und Therapiemaßnahmen: Wir beraten über geeignete ambulante sowie stationäre Behandlungen, Therapien und Reha-Maßnahmen. Außerdem koordinieren wir diese. Die Kosten für die durchgeführten Behandlungen übernehmen wir im Umfang von Absatz 3.
- Ärztliche Zweitmeinung: Wir koordinieren die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung. Die Kosten übernehmen wir im Umfang von Absatz 3.
- Termine beim Spezialisten: Wir vereinbaren Termine bei Spezialisten.
- Psychologische Behandlung: Wir beraten über geeignete psychologische Behandlungen und Therapien. Außerdem koordinieren wir diese. Die Kosten für die durchgeführten Behandlungen übernehmen wir im Umfang von Absatz 3.
(3) Höhe und Dauer der Leistung
a) Höhe der Leistung
Wir erstatten die nachgewiesenen und nicht von Dritten übernommenen Kosten für die versicherten Leistungen insgesamt bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Dies gilt jedoch nur für die Kosten für solche Leistungen, die wir selbst koordiniert haben. Der versicherte Höchstbetrag gilt für alle Leistungen zusammen.
b) Dauer der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen, solange der Bedarf nach Absatz 1 besteht. Längstens leisten wir jedoch bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Tag des Unfalls.
(4) Geltungsbereich der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich in Deutschland und im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts. Das gilt unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat.
Hilfsmittel
(1) Voraussetzungen für die Leistung
a) Invalidität
Ein Unfall hat bei der versicherten Person zu einer Invalidität im Sinne von Ziffer 4.1.1 geführt.
b) Individueller Bedarf
Wir ermitteln den durch den Unfall entstandenen, individuellen Bedarf an Hilfsmitteln aus Art und Umfang der Verletzungsfolgen. Diesen Bedarf decken wir mit den in Absatz 2 aufgeführten Leistungen.
c) Keine Leistungen durch andere Leistungsträger
Die versicherte Person erhält die nachfolgenden Leistungen nur, sofern und soweit diese nicht von anderen Leistungsträgern übernommen werden. Andere Leistungsträger sind insbesondere Sozialversicherungsträger.
(2) Art und Höhe der Leistung
Wir beraten zu erforderlichen Hilfsmitteln und vermitteln diese.
Beispiel: Prothesen, Rollstühle, Gehhilfen
Wir erstatten die nachgewiesenen und nicht von Dritten übernommenen Kosten für die Anschaffung dieser Hilfsmittel. Unsere Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme für alle Hilfsmittel zusammen.
(3) Dauer der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen, solange der Bedarf nach Absatz 1 besteht. Längstens leisten wir jedoch bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Tag des Unfalls.
(4) Geltungsbereich der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich in Deutschland und im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts. Das gilt unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat.
Ausbildungs- und berufsbezogene Beratung
(1) Voraussetzungen für die Leistung
a) Invalidität
Ein Unfall hat bei der versicherten Person zu einer Invalidität im Sinne von Ziffer 4.1.1 geführt.
b) Individueller Bedarf
Wir ermitteln den durch den Unfall entstandenen, individuellen Bedarf an Beratungsleistungen aus Art und Umfang der Verletzungsfolgen. Diesen Bedarf decken wir mit den in Absatz 2 aufgeführten Leistungen.
(2) Art und Umfang der Leistung
Wir beraten zu beruflichen oder ausbildungsbezogenen Wiedereingliederungs- und Umschulungsmaßnahmen und vermitteln diese.
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schulischer Ausbildung beraten wir zu geeigneten schulischen Maßnahmen und geeigneten Schulen und vermitteln diese.
Für die Durchführung der Leistungen selbst übernehmen wir keine Kosten.
(3) Dauer der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen, solange der Bedarf nach Absatz 1 besteht. Längstens leisten wir jedoch bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Tag des Unfalls.
(4) Geltungsbereich der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich in Deutschland und im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts. Das gilt unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat.
Beratung zu Umbaumaßnahmen (Wohnen und Mobilität)
(1) Voraussetzungen für die Leistung
a) Invalidität
Ein Unfall hat bei der versicherten Person zu einer Invalidität im Sinne von Ziffer 4.1.1 geführt.
b) Individueller Bedarf
Wir ermitteln den durch den Unfall entstandenen, individuellen Bedarf an Beratungsleistungen aus Art und Umfang der Verletzungsfolgen. Diesen Bedarf decken wir mit den in Absatz 2 aufgeführten Leistungen.
(2) Art und Umfang der Leistung
Wir beraten zu erforderlichen Umbauten in den Bereichen "Wohnen" und "Kraftfahrzeug/Mobilität".
Für die Durchführung der Leistungen selbst übernehmen wir keine Kosten.
(3) Dauer der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen, solange der Bedarf nach Absatz 1 besteht. Längstens leisten wir jedoch bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Tag des Unfalls.
(4) Geltungsbereich der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich in Deutschland und im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts. Das gilt unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat.
Für welche Dienstleister übernehmen wir die Kosten?
Wir können qualifizierte Dienstleister für die Erfüllung unserer Unterstützungs- und Beratungsleistungen beauftragen.
Dadurch werden keine vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen oder der versicherten Person und den von uns beauftragten Dienstleistern begründet.
Wir übernehmen keine Kosten für Leistungen, die wir lediglich organisieren. Ebenso übernehmen wir keine Kosten für Dienstleistungen, die Sie oder die versicherte Person selbst bei unseren Dienstleistern oder Dritten in Auftrag geben. Vertragliche Beziehungen kommen dann zwischen Ihnen oder der versicherten Person und den beauftragten Dienstleistern zustande.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall steht Ihnen rund um die Uhr ein Unfallberater zur Seite, der Fragen beantwortet und die einzelnen Hilfen organisiert. Dazu gehören Notfallhilfen wie die Benachrichtigung von Angehörigen oder die Suche nach einem passenden Krankenhaus, zusätzliche Unterstützung im Ausland sowie Leistungen für den Weg zurück in den Alltag – etwa ein Wieder-Fit-Konzept, Hilfsmittel, Beratung zu Ausbildung und Beruf und zu Umbaumaßnahmen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Unfallberater erreichen?
Nach einem Unfall können Sie sich 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche an den Unfallberater wenden. Er berät bei allen Fragen zu den versicherten Leistungen und koordiniert die Unterstützungs- und Beratungsleistungen.
Gibt es Unterstützung bei einem Unfall im Ausland?
Ja. Bei Unfällen während einer Auslandsreise organisieren wir bei medizinischer Notwendigkeit den Krankenrücktransport nach Deutschland, bieten Dolmetscherleistungen im Krankenhaus, informieren über Pflegeklassen und helfen beim Verlust der Ausweispapiere. Auf Wunsch gibt es zudem vor der Reise eine reisemedizinische Beratung.
Wie lange werden die Wieder-Fit- und Beratungsleistungen erbracht?
Die Leistungen werden erbracht, solange der individuelle Bedarf besteht, längstens jedoch bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Tag des Unfalls.
In welchem Umfang werden Kosten erstattet?
Erstattet werden die nachgewiesenen und nicht von Dritten übernommenen Kosten für die versicherten Leistungen bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme, und zwar nur für Leistungen, die wir selbst koordiniert haben. Der versicherte Höchstbetrag gilt für alle Leistungen zusammen.
Wo gelten die Unterstützungs- und Beratungsleistungen?
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich in Deutschland und im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts – unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat. Notfallleistungen erbringen wir zudem nur, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.