Bei der Unfallversicherung Smart der Allianz ändert sich der Schutz ab dem 55. Lebensjahr: Der Beitrag steigt jährlich um fünf Prozent bei gleichbleibenden Versicherungssummen, ein etwaiger Zusatzbaustein Dynamik entfällt – und bei Beitragserhöhung besteht ein Kündigungsrecht.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir führen den Vertrag unter den nachfolgend geregelten Abweichungen fort. Im Übrigen bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen unverändert.
Jährliche Erhöhung des Beitrags:
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Entfallen des Zusatzbausteins Dynamik (sofern abgeschlossen):
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit:
Die Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit nach Ziffer 6.3 bleiben bestehen.
Wirksamwerden der Änderungen:
Die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 gelten ab folgendem Zeitpunkt:
- Ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet,
- frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Information über die Änderungen:
Wir informieren Sie rechtzeitig über die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 und die neuen Beiträge.
Ihr Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald die versicherte Person das 55. Lebensjahr überschritten hat, läuft der Vertrag mit einigen Anpassungen weiter. Der Beitrag steigt jedes Jahr etwas, während die Versicherungssummen gleich bleiben. Ein zuvor gewählter Zusatzbaustein Dynamik fällt weg. Über alle Änderungen und die neuen Beiträge werden Sie vorab informiert und können bei einer Beitragserhöhung fristgerecht kündigen.
Häufige Fragen
Was ändert sich ab dem 55. Lebensjahr?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, wird der Vertrag mit bestimmten Abweichungen fortgeführt. Im Übrigen bleiben die vereinbarten Leistungen unverändert.
Wie stark steigt der Beitrag und wie lange?
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zusatzbaustein Dynamik?
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Ab wann werden die Änderungen wirksam?
Die Änderungen gelten ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet – frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, wirksam.