Erhöht die Allianz in der Unfallversicherung Smart den Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf das gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag im Tarif Smart wegen einer Neukalkulation steigt, sind Sie nicht daran gebunden: Sie dürfen den Vertrag kündigen, sobald Ihnen die Mitteilung über die Erhöhung zugeht. Für diese Kündigung haben Sie einen Monat Zeit. Die Allianz informiert Sie in dieser Mitteilung ausdrücklich über Ihr Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf das gesetzliche Kündigungsrecht hin.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Bestimmungen gelten für den Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz.