In der Allianz Unfallversicherung im Tarif Smart erfahren Sie, wann Ihr erster oder einmaliger Beitrag fällig wird, wann Folgebeiträge zu zahlen sind und welche Zahlungsperioden von monatlich bis jährlich möglich sind – inklusive der Regelung beim SEPA-Lastschriftverfahren.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen der folgenden Zeiträume betragen:
- ein Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren ersten Beitrag direkt nach Vertragsabschluss – oder erst dann, wenn ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart wurde. Die weiteren Beiträge werden am Monatsersten der gewählten Zahlungsperiode fällig. Wie oft Sie zahlen, legen Sie selbst fest: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Klappt der Lastschrifteinzug einmal nicht aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, kann die Zahlung künftig auf einem anderen Weg verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wurde ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden kann ich wählen?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Woraus ergibt sich meine Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Was passiert, wenn ein Beitrag nicht per Lastschrift eingezogen werden kann?
Wenn ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden kann und Sie dies zu vertreten haben, kann für die Zukunft verlangt werden, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.