Mit Vollendung des 55. Lebensjahres passt die Allianz den Versicherungsschutz im Tarif Basis der Unfallversicherung an: Der Beitrag steigt jährlich um fünf Prozent bei gleichbleibenden Versicherungssummen, der Zusatzbaustein Dynamik entfällt und Ihnen steht bei Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht zu.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir führen den Vertrag unter den nachfolgend geregelten Abweichungen fort. Im Übrigen bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen unverändert.
Jährliche Erhöhung des Beitrags:
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Entfallen des Zusatzbausteins Dynamik (sofern abgeschlossen):
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit:
Die Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit nach Ziffer 6.3 bleiben bestehen.
Wirksamwerden der Änderungen:
Die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 gelten ab folgendem Zeitpunkt:
- Ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet,
- frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Information über die Änderungen:
Wir informieren Sie rechtzeitig über die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 und die neuen Beiträge.
Ihr Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Ab einem bestimmten Alter läuft der Vertrag mit einigen Anpassungen weiter: Der Beitrag steigt jährlich in festgelegtem Umfang, während die Leistungshöhe gleich bleibt, und ein eventuell vereinbarter Dynamik-Baustein fällt weg. Über alle Änderungen und die neuen Beiträge werden Sie rechtzeitig informiert. Steigt der Beitrag, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann greifen die Änderungen im Tarif Basis?
Die Änderungen gelten nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet – konkret ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Wie stark erhöht sich der Beitrag?
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zusatzbaustein Dynamik?
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Ändern sich meine Leistungen mit dem 55. Lebensjahr?
Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben unverändert. Es gelten lediglich die genannten Abweichungen wie die jährliche Beitragserhöhung und das Entfallen des Zusatzbausteins Dynamik.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025